Angst vor Fahrkartenkontrollen in Polen



Letztes Jahr änderte der polnische Gesetzgeber das Beförderungsrecht mit dem Ziel, Schwarzfahrten zu eliminieren oder zumindest zu beschränken. In der Praxis führte die Gesetzesänderung jedoch zu unerwünschten Folgen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die neuen Vorschriften eine doppelte Bestrafung der Schwarzfahrer zulassen: der Schwarzfahrer hat nicht nur eine Strafe für die fehlende Fahrkarte zu zahlen, sondern kann auch, wenn er einen Schritt zu viel macht (und das ist hier wörtlich zu verstehen), mit einer Geldstrafe von bis 5.000 PLN rechnen. Ist der Kontrolleur nämlich der Meinung, dass der Schwarzfahrer fliehen will (und dafür ist wie die praktischen Erfahrungen belegen manchmal ausreichend, dass der Schwarzfahrer nur einige Schritte macht, um sich auf eine nahestehende Bank zu setzen), ruft er die Polizei, welche den Schwarzfahrer einem Richter vorführt. Die entsprechende Vorschrift des Beförderungsrechts lässt eine breite Auslegung zu, so dass Missbräuche vorprogrammiert sind. Daher: am besten nie in Polen die Fahrkarte vergessen.

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