Der Grundstücksverwalter ist für eine sichere Gebäudenutzung verantwortlich



Trotz des milden Winters erinnert das Bauaufsichtsamt auf seiner Internetseite auf die möglichen Gefahren, welche ein Winter, begleitet von starken Schneefällen, für die Gebäudenutzer bringen kann. Gemäß Art. 61 Nr. 2 des polnischen Baurechts ist der Eigentümer oder Verwalter für die Sicherheit des Gebäudes verantwortlich. Dies bedeutet etwa, beim Bedarf den Schnee oder Eiszapfen von Dächern zu beseitigen, wenn diese eine Gefahr für die Gebäudenutzer oder Passanten darstellen. Kommt der Gebäudeverwalter seiner Pflicht nicht nach, droht Eine Geld- oder sogar Haftstrafe (Art. 91a des polnischen Baurechts).

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