Das Abfallgesetz und der Wettbewerb



Anfang des Jahres trat in Polen das Änderungsgesetz zum Gesetz über die Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, welches das System der Verwaltung über die Gemeindeabfälle auf den Kopf stellte. Die Pflicht, ein Abfallbeseitigungsunternehmen auszuwählen, wurde den Gemeinden auferlegt – die Grundstückseigentümer wurden zugleich von dieser Pflicht befreit. Die Experten gehen nun davon aus, dass diese neue Regelung die Kosten der Abfallbeseitigung erhöhen und gleichzeitig den Wettbewerb in diesem Bereich beschränken wird. Die Wahl des Abfallbeseitigungsunternehmens wird jetzt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Hierbei findet das Gesetz vom 29.01.2004 – das Recht der öffentlichen Ausschreibungen Anwendung. Die Befürchtung, die neue Regelung wird den Wettbewerb beschränken, resultiert daraus, dass heutzutage von den meisten Gemeinden eigene Abfallbeseitigungsunternehmen geführt werden, welche etwa dadurch, dass sie die lokalen Mülldeponien verwalten, die Preise diktieren und von den Gemeinden bevorzugt behandelt werden. Für die Endverbraucher wird es bedeuten, dass eine Art der „Abfallsteuer“ eingeführt wird und die Kosten der Abfallbeseitigung, etwa dadurch, dass die Gemeinden diese Gebühr mit weiterem Verwaltungsaufwand einsammeln müssen, steigen werden. Auch können die Verbraucher das Abfallbeseitigungsunternehmen nicht wechseln, wenn sie mit den Diensten des von der Gemeinde ausgewählten Anbieters nicht zufrieden sind.

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