Gesellschaftseintragung innerhalb von 24 Stunden theoretisch ab Anfang 2012



Eine Online-Gesellschaftseintragung sollte eigentlich ab dem 01.01.2012 möglich werden, da an diesem Tag die Vorschriften in Kraft treten, welche dies erlauben. Tatsächlich soll es Verzögerungen geben, da die Gerichte noch keine geeigneten Programme haben, um dies zu ermöglichen, so gegenüber einer polnischen Tageszeitung ein Vertreter des polnischen Justizministeriums. Derzeit ist noch von einigen Tagen Verzögerung die Rede, wie es tatsächlich sein wird, wird sich demnächst zeigen.

Die am 01.01.2012 in Kraft tretenden Vorschriften sehen eine Online-Eintragung einer GmbH innerhalb von 24 Stunden vor. Die Änderung des polnischen Gesetzes über die Handelsgesellschaften soll dadurch die Gründung von Gesellschaften mbH wesentlich erleichtern und zügiger gestalten sowie das dazu gehörige Verfahren zu vereinfachen. Die Gesetzesänderungen lassen es zu, auf die Form einer Gesellschaft in Gründung zu verzichten, welche als Reaktion auf die lange Gründungsdauer einer GmbH entstand.

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