Der Ungleichbehandlung im Zivilgesetzbuch vorbeugen



Die Kodifikationskommission für das Polnische Recht arbeitet an einem Gesetzesentwurf, welcher eine Regelung in das polnische Zivilgesetzbuch einfügen soll, die der Ungleichbehandlung vorbeugen soll. Damit soll das Zivilgesetzbuch als die Hauptrechtsquelle für einen Rechtsschutz sowie die aus der Ungleichbehandlung folgenden Ansprüche fungieren. Als ein Kriterium für die Bewertung einer Ungleichbehandlung sind das Geschlecht, das Alter, die Herkunft sowie weitere Merkmale vorgesehen. Einen zwingenden Charakter soll das Diskriminierungsverbot jedoch nicht haben. Die Vorschriften sollen etwa auf Versicherungsverträge bei Schlechterstellung älterer Personen Anwendung finden. Die Konstruktion der Ansprüche soll der im Deliktrecht ähneln.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch