Sind die Einzelverbindungsnachweise und das Abhören von Gesprächen verfassungswidrig?



Dieser Meinung ist zumindest der polnische Generalstaatsanwalt, welcher in einem Gutachten die polnischen Vorschriften über das Abhören von Telefongesprächen und den Zugang zu den Einzelverbindungsnachweisen für das polnische Verfassungstribunal überprüfte. Damit stellt er sich auf die Seite der Bürgerrechtsbeauftragten, welche die Regelungen für verfassungswidrig hält und daher 2 Klagen dem Verfassungstribunal vorlegte. Die geltenden Vorschriften erlauben 9 Sonderdiensten den Zugang zu entsprechenden Informationen. Die Bürgerrechtsbeauftragte hält die Vorschriften für unpräzise und daher auch für verfassungswidrig, da sie damit zu weit die Privatsphäre der Personen verletzen.

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