Autorenrechte an Klassenarbeiten


Die Eltern von Schülern in Polen stehen vor einem bisher unbekannten Problem. Vielleicht kennen Sie das Problem ja auch: das eigene Kind schrieb in der Schule eine Klassenarbeit und bekam eine schlechte Zensur. Nun will man den Schwierigkeiten auf den Grund gehen, um es in der Zukunft hoffentlich besser zu machen. Das versuchten auch die Eltern von Schülern in Polen. Da die Klassenarbeiten nicht ausgeteilt wurden, wandten sich die Eltern an die Schulleitung mit der Bitte, die geschriebenen Tests kopieren zu dürfen und erhielten eine Absage mit dem Hinweis, dass die Klassenarbeiten rechtlich geschützt seien und das Kopieren die Autorenrechte der vorbereitenden Lehrer verletzen würde. Die betroffenen Lehrer hoben hervor, dass sie die Tests schließlich nicht deshalb vorbereiten, damit diese später im Internet veröffentlicht werden. Die Arbeiten können zwar in der Schule von den Eltern betrachtet, nicht jedoch kopiert werden.

Die rechtliche Bewertung dieses Falls ist nicht einfach. Eindeutig ist, dass in die Arbeiten eingesehen werden kann. Die Eltern können sich auch Notizen machen, das steht zumindest fest. Das Kopieren bereitet zwar rechtliche Schwierigkeiten, doch wird man den Spezialisten für das Urheberrecht zustimmen müssen, dass es sich in den meisten Fällen, etwa bei mathematischen Gleichungen oder Textauszügen die besprochen werden sollen, um keine geschützten Werke handeln wird.

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