Kein Kritikverbot unter Ärzten


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich kürzlich im Fall Sosinowska gegen Polen mit den Grenzen der professionellen Solidaritätspflicht unter Ärzten auseinandergesetzt. Sosinowska äußerte sich kritisch über medizinische Entscheidungen des Vorgesetzten und wurde daraufhin entlassen. Die Entlassung wurde vom Arbeitsgericht als unrechtmäßig beurteilt. Sosinowska wandte sich daraufhin an die Ärztekammer und stellte einen Antrag auf eine Disziplinaruntersuchung. Im Ergebnis kam es dann jedoch zu einem Disziplinarverfahren gegen Sosinowska, die schließlich vom Disziplinargericht eines unethischen Verhaltens für schuldig befunden wurde. Sie erhielt einen Verweis, unter anderem wegen negativer Äußerungen über die Qualifikation des Vorgesetzten. Der EGMR, der sich schließlich mit dem Fall befasste, stellte fest, dass ein Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit vorlag. Er kam aber zum Ergebnis, dass der Eingriff nicht in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war und daher eine Verletzung des Art. 10 EMRK vorliegt.

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