Polen verliert erneut vor dem EGMR



Diese Woche entschied der EGMR, dass Polen bereits das 158. Mal in diesem Jahr gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Dieses Mal hat ein polnisches Strafgericht gegen das Recht auf faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 der EMRK verstoßen. Der Kläger, ein 27jähriger Pole, wollte auf seine Situation durch einen Selbstmordversuch aufmerksam machen. Er warf dem polnischen Strafgericht vor, dass einer der am Verfahren beteiligten Richter nicht unparteiisch war, was der EGMR in seinem Urteil auch bestätigte.

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