Halbgeschwister erben wie Geschwister


Das Oberste Gericht stellte in einem Beschluss vom 14.10.11 fest, dass bei Halbgeschwistern die gleichen Erbgrundsätze wie bei Geschwistern anzuwenden seien. Das Gericht befasste sich mit einem Fall, bei dem die Mutter der später erbenden Kinder den Bruder ihres verstorbenen Mannes heiratete. In dieser zweiten Ehe wurden 2 weitere Kinder geboren. Ein Elternteil verstarb bevor auch ein Sohn aus der zweiten Ehe verstarb. Man sah sich dann mit dem Problem konfrontiert, ob bei Halbgeschwistern die gleichen Erbgrundsätze wie bei Geschwistern gelten, was das Oberste Gericht in seinem Beschluss schließlich bejahte.

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