Das sog. BautrÀgergesetz und der Wohnungsmarkt in Polen


In 6 Monaten tritt in Polen das Gesetz ĂŒber den Schutz von Rechten des Wohnungs- oder Hauserwerbers in Kraft, welches allgemein unter der Bezeichnung „BautrĂ€gergesetz“ bekannt ist. Dieses Gesetz revolutioniert die gegenseitigen VerhĂ€ltnisse zwischen den genannten Erwerbern und den BautrĂ€gern. Durch seinen Regelungsinhalt wird sich das Gesetz auch auf die Funktionsweise der Banken auswirken, welche vor der Auszahlungen der einzelnen BetrĂ€ge an die BautrĂ€ger die Einhaltung der Realisierung der Bauetappen nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung kontrollieren werden. Um die Erwerber stĂ€rker zu schĂŒtzen, sieht das Gesetz etwa die notarielle Form des BautrĂ€gervertrages vor. Die Kosten fĂŒr die Einhaltung der Form werden zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen. Die AnsprĂŒche des Erwerbers werden zudem in das Grundbuch eingetragen, um sie auf diese Weise stĂ€rker vor Dritten zu schĂŒtzen. Dem Erwerber wird ferner ein Recht zustehen, sich vor dem Abschluss des BautrĂ€gervertrages ĂŒber die Investition und den BautrĂ€ger genau zu informieren. Er wird folglich von dem BautrĂ€ger die Vorlage einer Reihe von Informationen in elektrischer oder gedruckter Form verlangen können. 

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