Fehler in der polnischen ZPO und lange dauernde Erbteilung


Ein Verfahren, bei dem es um die Aufteilung eines von drei Erben geerbten Gebäudes geht, dauert in Polen bereits 23 Jahre und es werden voraussichtlich noch 2 weitere Jahre bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Angelegenheit vergehen müssen. Schuld daran sollen fehlerhafte Vorschriften der polnischen ZPO sein.  Konkret geht es hier um die Vorschrift des Art. 618 der polnischen ZPO. Gemäß dieser Vorschrift entscheidet das Gericht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welches über die Aufhebung des Miteigentums urteilt, auch über die gegenseitigen Ansprüche der Miteigentümer, welche aus dem Sachenbesitz hergeleitet werden. Laut Experten sollte jedoch über die Aufhebung des Miteigentums, auch im Rahmen der Nachlassaufteilung, nicht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit geurteilt werden, da diese Fälle meistens einfach zu kompliziert gestaltet sind und entsprechende Verfahren manchmal ja sogar 20 Jahre und länger dauern können. Eine Änderung der entsprechend Regelung wird daher von Experten befürwortet.

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