Ersitzung eines öffentlichen Weges


Der Oberste Gerichtshof bestätigte vor 6 Tagen in seiner Entscheidung, dass die Ersitzung eines öffentlichen Weges natürlichen Personen nicht möglich ist. Der Streit betraf einen kaum benutzten Weg, der zu einem Teich führte. Der Fiskus verlangte von einer Familie die Herausgabe einer Grundstücksfläche, auf der sich der öffentliche Weg befand. Da sich die Familie weigerte, diese herausgeben, landete der Fall vor Gericht. Die erste Instanz hat die Klage des Fiskus abgewiesen, die zweite Instanz nahm Ersitzung der Grundstücksfläche an. Der Fiskus beharrte jedoch darauf, dass die Ersitzung einer öffentlichen Weges nicht möglich ist und wandte sich an den Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Entscheidung des Appellationsgerichts auf und ordnete eine erneute Überprüfung des Falls an. Handelt es sich bei der Grundstücksfläche tatsächlich um einen öffentlichen Weg, so kann dieser im Wege der Ersitzung von natürlichen Personen nicht erworben werden, da der Eigentümer öffentlicher Straßen und Wege nur der Fiskus sein kann.

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