Kein neues Gesetz über die Genossenschaften


Das polnische Parlament hat kein neues Gesetz über die Genossenschaften beschlossen, da dieses zu kontrovers erschien. Das Gesetz sollte die Grundsätze der Gründung und Organisation von Genossenschaftsvereinigungen und des genossenschaftlichen Landesrates sowie die Grundsätze für die Überwachung der Genossenschaften regeln. Das derzeit noch geltende Genossenschaftsrecht aus dem Jahr 1982 wurde inzwischen über 30 Mal novelliert, ein neues Gesetz wird daher dringend benötigt. Da in Polen die Parlamentswahlen vor der Tür stehen, werden die Beratungen über einen neuen Gesetzesentwurf erst nach den Wahlen in Betracht gezogen.

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