Untersuchungshaft dauerte lÀnger als die Haftstrafe selbst
Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte hat sich bereits öfters mit der Untersuchungshaft in Polen beschĂ€ftigen mĂŒssen. Ein neuer Fall, der dort verhandelt wird, weist jedoch eine Besonderheit auf: die Untersuchungshaft dauerte in dem Fall lĂ€nger, als die eigentliche Haftstrafe. Dabei geht es um einen Mann, der Bandenmitglied sein soll. Das polnische Gericht verordnete im Jahr 2003 Untersuchungshaft fĂŒr die Dauer von 3 Monaten, welche dann das Gericht immer wieder verlĂ€ngerte. Der UntersuchungshĂ€ftling beatragte deshalb auch immer wieder seine Freilassung, keinem der AntrĂ€ge wurde jedoch entsprochen. Ende des Jahres 2005 wurde er schlieĂlich zu 3 Jahren und 10 Monaten Haftstrafe verurteilt. Der Verurteilte ging in die Berufung und das Gericht hielt es fĂŒr erforderlich, sein Verbleiben in der Untersuchungshaft zu verlĂ€ngern. Anfang des Jahres 2007 wurde die Untersuchungshaft schlieĂlich bis zur JahreshĂ€lfte erneut verlĂ€ngert, obwohl er zu jener Zeit bereits seine Haftstrafe abgesessen habe. Nun soll der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte feststellen, ob in diesem Fall Polen gegen Art. 5 der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention verstoĂen hat.