Die Geschlechtsumwandlung bedarf neuerer Grundsätze


Die Bürgerrechtsbeauftragte wandte sich an den polnischen Justizminister, um diesen dazu zu bewegen, die Grundsätze der Geschlechtsumwandlung in Polen neu zu definieren. Die Bürgerrechtsbeauftragte hält es für die beste Lösung, eine Geschlechtsumwandlung aufgrund der Erklärung des Betroffenen zuzulassen, sofern dieser Wunsch von zwei zuständigen Ärzten bescheinigt wird. Derzeit gibt es in Polen noch keine positive Regelung in diesem Bereich und die in der Rechtsprechung ausgearbeiteten Grundsätze werden von den Betroffenen als ungerecht empfunden. So müssen die Betroffenen insbesondere gegen die eigenen Eltern eine Klage erheben. Die Beauftragte beruft sich unter anderem auf die deutsche Regelung, welche als Grundlage für die Vorbereitung gerechter Grundsätze in Polen dienen könnte. 

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