Die Befugnisse der ausländischen Rechtsanwälte in Polen


Heute treten in Polen Vorschriften in Kraft, welche es den ausländischen Rechtsanwälten erlauben, in allen den polnischen Rechtsanwälten zur Verfügung stehenden Formen in Polen zu praktizieren, sobald sie einen Eintrag in die Liste der Rechtsanwälte erwirkt haben. Namentlich geht es hier um das Gesetz vom 30.06.2011 über die Änderung des Gesetzes über das Leisten des Rechtsbeistandes durch ausländische Rechtsanwälte in Polen. Die neuen Vorschriften gleichen die Befugnisse der ausländischen und polnischen Rechtsanwälte, aber auch der Steuerberater, an. Bereits seit 2010 können die ausländischen Rechtsanwälte in Polen in der Form einer Kommanditgesellschaft auf Aktien praktizieren. Nun können sie ebenfalls zwischen der Zivilgesellschaft sowie allen Personengesellschaften (etwa die Offene und Partnerschaftsgesellschaft) wählen.

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