Der Oberste Gerichtshof und Rassismus


Der polnische Oberste Gerichtshof bewertete kürzlich den Fall, in dem es um eine Manifestation ging, die vor 5 Jahren in Breslau stattfand und deren Teilnehmer rassistische Parolen riefen. Die Richter befassten sich mit der Revision des Staatsanwalts und hatten zu entscheiden, ob bei der Manifestation faschistische Ordnung und Rassenhass propagiert wurden. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass dies nicht der Fall war, da Rassismus kein ausreichendes Merkmal des Totalitarismus ist. Die Richter hoben hervor, dass der Begriff des Hasses nicht ausgedehnt werden darf, um eine Strafbarkeit der Manifestationsveranstalter zu begründen. Die Veranstalter distanzierten sich nämlich von den Teilnehmern der Manifestation, die zahlreiche rassistische Parolen skandierten.

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