Die Zwangsversteigerung wird auch online bekannt gegeben


Am 06.01.2012 tritt das Gesetz vom 28.04.2011 über die Änderung der Zivilprozessordnung in Kraft. Eine der Änderungen besteht darin, dass die Formen der Bekanntgabe von Zwangsversteigerungen von Immobilien um eine neue erweitert werden. Ab dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird nämlich die Zwangsversteigerung von Immobilien auch online, auf der Internetseite des Landesrates der Landesgerichtsvollzieher, bekannt gegeben. Die Autoren der Änderung erhoffen sich dadurch mehr Teilnehmer an öffentlichen Zwangsversteigerungen von Immobilien in Polen und damit einhergehend auch höhere Versteigerungspreise – aus den Erlösen können dann die Gläubiger der Immobilieneigentümer im größeren Umfang befriedigt werden.

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