Erleichterungen für die ewigen Nießbraucher


Die untere Kammer des polnischen Parlaments hatte die Änderung des Gesetzes über die Umwandlung des ewigen Nießbrauchrechts in das Eigentumsrecht beschlossen. Das Änderungsgesetz sieht u.a. vor, dass die Nießbrauchgebühren nicht mehr steigen werden und das Umwandlungsverfahren vereinfacht wird – im ersten Fall wird sich die Einfrierung der Gebührenhöhe spürbar für die Nießbraucher bemerkbar machen, da diese Gebühren in den letzten Jahren um mehrere Tausend Prozent angestiegen sind. Das Gesetz sieht ferner einen fünfzigprozentigen Rabatt beim Erwerb eines Hauses oder Grundstücks, auf denen das ewige Nießbrauchrecht bestand, sowie einen erweiterten Kreis von Personen, welche die Umwandlung anstreben können. 

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