Zwangsräumung in Polen wieder möglich?


Das polnische Verfassungstribunal erklärte in einem Urteil vom 04.10.2010 die Vorschrift des Art. 1046 § 3 der poln. ZPO für verfassungswidrig. Diese Vorschrift erlaubte eine Zwangsräumung erst dann, wenn eine Ersatzunterkunft für den Schuldner gefunden worden ist. Am 17.10.2011 wird diese Vorschrift ihre Geltungskraft verlieren. Ab diesem Tag wird es somit in Polen wieder zulässig sein, die Wohnung des Schuldners zwangszuräumen, auch wenn diesem keine Ersatzunterkunft zur Verfügung gestellt wird. Das Verfassungstribunal hatte dem Gesetzgeber ein Jahr Zeit gegeben, damit dieser eine Änderung der ZPO in dieser Hinsicht beschließt, denn die verfassungswidrige Vorschrift verliert ihre Geltungskraft erst im Oktober dieses Jahres. Diese Zeit hat der polnische Gesetzgeber verschlafen, denn eine Änderung der Vorschriften ist nicht in Sicht. Der bald drohende „Rauswurf auf die Straße“ lässt sich weder mit den verfassungsrechtlichen, noch internationalen Standards vereinbaren.

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