EU auf Knöllchen-Jagd


In 2 Jahren soll es möglich, Autofahrern aus Deutschland, welche etwa in Polen zu schnell unterwegs sind und geblitzt werden, Bußgeldbescheide in Deutschland zuzustellen. Darauf zielt eine Richtlinie ab, die das Europaparlament in Straßburg verabschiedet hat. Sie sieht vor, dass die Zulassungsbehörden der Mitgliedsländer bei Anfrage die Daten von Fahrzeughaltern an ein anderes EU-Land weiterleiten müssen. Dazu soll eine zentrale Datenbank geschaffen werden. Es geht vor allem darum, Rechtsverletzungen im Straßenverkehr zu beschränken. Oft kommt es zu solchen Rechtsverletzungen deshalb, weil der Fahrer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat unterwegs ist, weiß, dass es nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Tritt die Richtlinie in Kraft, kann das Land, in dem der Verkehrssünder aufgefallen ist, dann den Bußgeldbescheid zusenden. Ob damit tatsächlich deutlich mehr Bußgeldbescheide einkassiert werden, bleibt allerdings abzuwarten, zumal es auch weiterhin kein grenzüberschreitendes Mahnverfahren geben wird.

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