Weitere Erleichterungen für Unternehmer in Polen schon ab heute


Neue Erleichterungen für die Unternehmer in Polen sieht das vor 4 Tagen veröffentlichte Gesetz vom 13.05.2011 über die Änderung des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit vor, von denen die meisten bereits heute in Kraft treten. Das Gesetz regelt insbesondere, dass das zuständige Amt schneller den Unternehmern Informationen zugänglich machen wird, dass das Unternehmen ebenfalls auf dem elektronischen Weg vertreten werden darf sowie Beitragskontinuität bei Unterbrechung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Aus der Änderung folgt ferner, dass der Unternehmer bereits am Tag der Einreichung eines Antrages auf Eintragung in das Zentrale Register der Wirtschaftlichen Tätigkeit oder nach Eintragung im Register der Unternehmer des Landesgerichtsregisters seine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen darf. Die Regel soll sein, dass der Antrag auf Eintragung in das Zentrale Register der Wirtschaftlichen Tätigkeit online eingereicht wird. 

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