Einfachere Verschmelzung von Gesellschaften in Polen


Eine Verschmelzung von Gesellschaften in Polen wird einfacher sein, wenn der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Handelsgesellschaften beschlossen werden sollte. Mit dem Entwurf befasst sich derzeit die untere Kammer des polnischen Parlaments. Der Entwurf führt die Vorgaben der Richtlinie 2009/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen in das polnische Gesellschaftsrecht ein. Aus dem Entwurf folgt insbesondere, dass die umfangreichen Berichts- und Informationspflicht betreffend die Verschmelzung nicht eingehalten werden braucht, wenn alle Aktionäre der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften auf die Einhaltung verzichtet haben. Ferner soll es nicht mehr erforderlich sein, die Erstellung einer Zwischenbilanz zu verlangen, wenn ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, Halbjahresfinanzberichte in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, veröffentlicht.

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