Neue Vorschriften über den Verbraucherkredit veröffentlicht


Das neue Verbraucherkreditgesetz vom 12.05.2011, welches am 18.12.2011 in Kraft tritt, sieht einige Änderungen bezüglich des Verbraucherkredits vor. So etwa wurde die maximale Höhe des Kredits von 80.000 PLN auf 255.550 PLN erhöht. Die Frist, ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurückzutreten, wurde von derzeit noch 10 auf künftig 14 Tage verlängert. Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Informationsformulars, auf dem der Kreditgeber oder der Vermittler detailliert Informationen über den Kredit darlegen muss, etwa die Kosten des Kredits, die gesamte zurückzahlende Summe oder die Höhe der Zinsen. Dem Verbraucher wird ferner das Recht eingeräumt, den gesamten Kredit oder einen Teil vor der Rückzahlungsfrist zurückzuzahlen. In solch einem Fall kann der Kreditgeber eine Provision in Höhe von 0,5 % der Kreditsumme, bzw. 1 %, wenn zwischen der Rückzahlungsfrist und dem Zeitpunkt der Rückzahlung mehr als 12 Monate liegen.
Die Vorschriften sind von allen Finanzinstitutionen anzuwenden, welche in Rahmen ihrer Tätigkeit Kredite vergeben. 

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