Ãœber den Inhalt der Entscheidung informiert das Gericht telefonisch


Zumindest dann, wenn der Entwurf des polnischen Justizministeriums über die Änderung der Gerichtsordnung beschlossen wird. Nach den Plänen des Ministeriums sollen die neuen Vorschriften bereits im Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Kommt es tatsächlich dazu, können wichtige Informationen einfach und bequem telefonisch erfragt werden. Der Leiter des Gerichtssekretariats informiert dann über den Inhalt der Gerichtsentscheidung, den Gerichtstermin, das Aktenzeichen und die bereits in der Sache vorgenommenen Handlungen. Um an diese Informationen telefonisch zu gelangen, wird der Interessent nachweisen müssen, dass es sich tatsächlich um seine eigene Sache handelt. Dazu soll die Angabe der Ausweisnummer ausreichend sein. 

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