Die Änderung des polnischen Atomrechts unterzeichnet


Der polnische Präsident, Bronislaw Komorowski, hat die Änderung des polnischen Atomrechts abgesegnet und die Gesetzesnovelle unterzeichnet. Die Änderung führt Rechtsgrundlagen für die Entwicklung des polnischen Atomprogramms und den Bau von Atomkraftwerken ein.

Die Änderung tritt größtenteils am 1. Juli dieses Jahres in Kraft, einzelne Vorschriften jedoch erst zu Anfang des neuen Jahres.

Die neuen Vorschriften legen in erster Linie die Sicherheitsstandards, eine Kontrolle der Lokalisation, der Bauentwürfe, des Baus, der Inbetriebnahme und des Betriebs sowie der Liquidation der Anlage fest.

Den zweiten Teil des „Atompakets” macht das Gesetz über die Vorbereitung und die Durchführung der Atomkraftwerke und begleitender Investitionen aus. Darin enthalten sind insbesondere die Grundsätze, welche sich auf die Durchführung des Bauprojektes eines Atomkraftwerkes beziehen. Das Gesetz wurde noch nicht beschlossenen, da Änderungswünsche von den Abgeordneten gemeldet wurden.

Die polnische Regierung plant, bis 2030 zwei Atomkraftwerke in Polen bauen zu lassen. Das erste soll bereits 2020 in Betrieb genommen werden.

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