Vermögenshaftung von Beamten bei gravierender Rechtsverletzung



Das Hauptziel des kürzlich in Kraft getretenen Gesetzes über die Vermögenshaftung von Beamten bei gravierender Rechtsverletzung ist das Abwenden und Umkehren von ungünstigen Trends in der – oft rechtswidrigen - Funktionsweise des Verwaltungsapparates. Die Rechtsverletzung wird in der Praxis typischerweise von wesentlichen Schäden, welche die Bürger treffen, begleitet. Nicht selten sind in diesem Zusammenhang Insolvenzen oder Abschaffung von hunderten Arbeitsplätzen. Das neu in Kraft getretene Gesetz regelt in erster Linie die Vermögenshaftung von Beamten für ihre fehlerhaften Entscheidungen. Entsprechend den Vorschriften des genannten Gesetzes, kann dem Beamten, welcher eine rechtswidrige Entscheidung fällt, eine Geldstrafe in Höhe seines Jahreseinkommens auferlegt werden. Um einen Beamten zur Verantwortung zu ziehen, müssen die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt werden: es wurde ein Schadensersatz gezahlt, welcher den durch eine rechtswidrige Entscheidung entstandenen Schaden decken sollte, die gravierende Rechtsverletzung resultierte aus dem schuldhaften Handeln oder Unterlassen eines Beamten.
Auch wenn der Weg zur persönlichen Vermögenshaftung von Beamten in den meisten Fällen nicht leicht sein wird, so wird vielleicht dieses kürzlich in Kraft getretene Gesetz durch die Androhung einer solchen Haftung die Beamten dazu veranlassen, ihre Entscheidungen zweimal zu überdenken, ob sie womöglich nicht doch gravierend gegen das Recht verstoßen.

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