Effektivere Unterhaltsvollstreckung in Polen


 
Der polnische Senat hat ohne Änderungen eine Gesetzesnovelle zur Änderung des Zivilverfahrensgesetzes, des Gesetzes über das Recht auf Unterstützung bei Verfahren in Zivilsachen, welches in den EU-Mitgliedstaaten geführt wird, sowie des Gesetzes über die Unterstützung von unterhaltsberechtigten Personen, beschlossen, welche in Polen die Ergänzungs- uns Ausführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen einführen soll. Die Gesetzesnovelle wurde nun dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Das Gesetz über die Unterstützung von unterhaltsberechtigten Personen hat die untere Kammer des polnischen Parlaments selbst erst kürzlich, am 28.04.2011, beschlossen.
Durch diese Maßnahmen soll es künftig in Polen leichter sein, Unterhaltsforderungen zu vollstrecken.

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