Anwaltshonorar in Polen in beliebiger Höhe?


In der Regel wird die Höhe des Anwaltshonorars vorab als ein bestimmter Betrag festgelegt, eventuell werden Zuschläge bei einem sich in die Länge ziehenden Verfahrens vereinbart. Manchmal einigt man sich auch über einen prozentuellen Anteil des vom Gericht zuerkannten Betrages. So war es auch in einem Fall, mit dem sich kürzlich der Oberste polnische Gerichtshof befassen musste. An einen Anwalt wandte sich eine Frau, welche die Entführer ihres Sohnes auf Schadensersatz verklagen wollte. Der Anwalt vereinbarte mit seiner Mandantin, dass er bei Erfolg ein Drittel der zuerkannten Summe erhalten werde. Es gelang dem Anwalt schließlich, einen Schadensersatz in Höhe von 520.000 PLN zu erwirken und wandte sich an die Mandantin mit der Bitte, ein Drittel dieser Summe auszuzahlen. Doch diese stützte sich auf die Anwaltsgebührenordnung und zahlte dem Anwalt lediglich einen Bruchteil des ihm dem Vertrag nach zustehenden Honorars. Der Fall landete schließlich der Reihe nach bei allen drei Instanzen und der Oberste Gerichtshof hielt den Auftragsvertrag für wirksam. Ein hoher prozentueller Anteil vom zuerkannten Betrag stellt keinen Missbrauch dar, so das Gericht.   

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch