Diskriminierung in Polen: Kinderheimleitung nicht für Homosexuelle


Die Mehrheit der polnischen Senatoren stimmte für das Gesetz über die Unterstützung der Familie und die Ersatzobhut, aus dem hervorgeht, dass die Ersatzeltern und Leiter familiärer Kinderheime keine Homosexuellen sein dürfen. Diese Regelung wurde in das Gesetz auf Vorschlag eines Senators, welcher der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ angehört, aufgenommen. Das Gesetz diskriminiert offensichtlich eine große Personengruppe obwohl in Polen ganz klar das Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung gilt. Es besteht noch die Hoffnung, dass das Gesetz nicht von der unteren Kammer des polnischen Parlaments beschlossen wird. Ob es dazu kommt, bleibt ungewiss, da bereits die Mehrheit der Senatoren, darunter auch die aus der Partei, welche in der unteren Kammer des Parlaments die Mehrheit hat, für das Gesetz stimmten.  

Sollte das Gesetz beschlossen werden, so fragt sich, wie die Verwaltungsorgane es überprüfen wollen, wer ein Homosexueller ist und wer nicht. Das Gesetz wird so oder so keine Chancen vor dem EGMR haben. Mit solch einem Gesetz riskiert der polnische Gesetzgeber lediglich, jede Menge Kritik zu ernten.

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