Die Erleichterungen für Radfahrer in Kraft getreten


Seit dem 21.05.2011 gilt das geänderte Straßenverkehrsgesetz, welches eindeutig den Radfahrern, die auf Radwegen unterwegs sind, Vorfahrt gewährt. Damit dürfen sich die Radfahrer in Polen ein wenig sicherer fühlen. Das Gesetz legt auch fest, dass die Radfahrer die Autos rechts überholen dürfen, sich auf der mittleren Spur bewegen dürfen, wenn sie über eine Kreuzung fahren, sowie das Recht haben, bei Nebel oder Glatteis auf dem Bürgersteig zu fahren oder wenn sie mit Kindern unter 10 Jahren unterwegs sind. Bei der Überholung von Radfahrern haben die Autofahrer einen Abstand von mindestens 1 Meter zu halten.

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