Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes in Polen


Der unteren Kammer des polnischen Parlaments wurde der Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes vorgelegt. Dem Entwurf nach handelt es sich bei den registrierten Partnerschaften sowohl um hetero- wie auch homosexuelle Verbindungen, der polnische Gesetzesentwurf ähnelt somit der französischen Regelung. Der Entwurf regelt, wie eine Lebenspartnerschaft  begründet und beendet wird, die Vermögensverhältnisse der Partner sowie das Verhältnis der Lebenspartnerschaft zu Verwaltungsinstitutionen. Es finden sich im Entwurf beispielsweise Vorschriften über das gesetzliche Erbrecht der Partner, Steuervorteile, Unterhaltspflichten oder die Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung. Eine Lebenspartnerschaft soll dem Entwurf nach in schriftlicher Form vor einem Notar begründet werden und danach im Standesamt gemeldet werden.

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