Angeblich in Polen inhaftierter Guantanamo-Häftling klagt vor dem EGMR


Der Fall eines Guantanamo-Häftlings, des Saudis Abd al-Rahim al-Nashiri, der nach eigenen Angaben auch in Polen festgehalten wurde, ist von seinem polnischen Prozessbevollmächtigten dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt worden. Der Prozessbevollmächtigte klagt gegen die Langwierigkeit der polnischen Untersuchung. Die Warschauer Appellationsstaatsanwaltschaft versucht seit August 2008 festzustellen, ob die polnische Regierung mit der Gründung von geheimen CIA-Gefängnissen in Polen einverstanden war und ob Befugnisse von Regierungsvertretern durch Verzicht auf Staatssouveränität und Billigung von Folter nicht überschritten wurden. Die Untersuchung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die amerikanische Staatsanwaltschaft fordert für Abd al-Rahim al-Nashiri Todesstrafe, da er für den Terroranschlag auf ein Amerikanisches Kriegsschiff im Jahr 2000, bei dem 17 Seeleute starben, verantwortlich sein soll.

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