Einfache und schneller GmbH-Gründung dank Mustervertrag


Eine polnische GmbH wird schnell und einfach dank eines Mustervertrages gegründet sein. Das sieht das Gesetz vom 01.04.2011 über die Änderung des Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften  vor, welche am 06.05.2011 publiziert wurde und die am 01.01.2012 in Kraft tritt. Die Änderung wird das Verfahren zur Gründung einer GmbH in Polen wesentlich vereinfachen. Um dieses Ziel zu erreichen wird der Gesetzgeber im teleinformatischen System einen Mustergründungsvertrag zur Verfügung stellen. Der Abschluss eines Gesellschaftsgründungsvertrages erfolgt, wenn alle erforderlichen Angaben im System eingegeben werden und er mit einer elektronischen Unterschrift versehen wird. Änderungen des Mustervertrages werden nicht zulässig sein. Sollen solche vorgenommen werden, muss der Abschluss eines Gründungsvertrages auf die traditionelle Art erfolgen. Die Übermittlung des ausgefüllten und elektronisch unterzeichneten Mustervertrages, des Registrierungsantrages sowie der Gesellschafterliste wird auf dem elektronischen Wege erfolgen. Der Antrag wird innerhalb von 24 Stunden ab Eingang beim Gericht bearbeitet.
 
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