Umwandlung des ewigen Nießbrauchsrechts in Eigentumsrecht


Der polnische Ministerialrat hat am 27.04.2011 Einwände zum Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über die Umwandlung des ewigen Nießbrauchsrechts in das Eigentumsrecht sowie anderer Gesetze gemeldet und hält weitere Arbeiten am Entwurf für erforderlich. Die Regierung vertritt den Standpunkt, dass eine Umwandlung ex lege eine zu weit gehende Lösung darstellt und ein stufenweiser Abschnitt vom ewigen Nießbrauchsrecht die bessere Option ist. Hier wäre zunächst sicherzustellen, dass kein neues ewiges Nießbrauchsrecht begründet werden kann. Im weiteren Schritt könnte die Umwandlung des ewigen Nießbrauchsrechts in Eigentumsrecht auf Antrag erfolgen, so der Ministerialrat. Eine Umwandlung ex lege könnte in seltenen Fällen gegen den Willen des ewigen Nießbrauchers erfolgen und eine solche „erzwungene” Umwandlung könnte als Verstoß gegen den Schutz erworbener Rechte bewertet werden. Die geplante Änderung soll ebenfalls bei Ausländern Anwendung finden, was nach Ansicht der Regierung nicht mit den Vorschriften des Gesetzes über den Immobilienerwerb durch Ausländer zu vereinbaren wäre.

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