Das Gesetz über die Einschränkung verwaltungsrechtlicher Schranken unterzeichnet



Der polnische Präsident hat das am 25.03.11 vom Parlament beschlossene Gesetz über die Einschränkung verwaltungsrechtlicher Schranken heute unterzeichnet. Dank dieses Gesetzes wird in über 200 Fällen die derzeitige Nachweispflicht durch eine Erklärungspflicht ersetzt. Nach Ansicht des Präsidenten werden durch das Inkrafttreten des Gesetzes die Unternehmer und Bürger über 6 Milliarden PLN einsparen können. Öffentliche Behörden werden dank des Gesetzes 8 Millionen Bescheinigungen weniger ausstellen können. Das neue Gesetz soll am 01.07.2011 in Kraft treten.

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