Das erste Gerichtsverfahren in Sachen Werbung eines Buchmachers


Seit dem 01.01.2010 gilt ein neues Gesetz, welches es verbietet, Unternehmen aus der Glücksspielbranche, darunter auch Buchmachern für Online Wetten die im Ausland ansässig sind, Sportveranstaltungen zu sponsern und während solchen Veranstaltungen Werbung in eigener Sache zu machen. Zu einem solchen Fall soll es aber genau während der Skisprung-WM im Januar 2010 gekommen sein, so die Staatsanwaltschaft in Polen. Der Fall wird nun vor dem Gericht in Zakopane/Polen verhandelt. Für Verstöße gegen das Gesetz über die Glücksspiele droht in einem solchen Fall eine Geldstrafe bis zu 3 Millionen PLN.

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