Harte Strafen für illegale Beschäftigung von Ausländern in Polen


Die Regierung nahm den Entwurf eines Gesetzes über die Sanktionen für Subjekte, welche rechtswidrig Staatsangehörigen eines Staates beschäftigen, welches kein EU-Mitglied ist, an. Danach wird ein Unternehmen, welches einen solchen Ausländer beschäftigen will, die Pflicht haben, die Vorlage eines gültigen Aufenthaltsdokuments zu verlangen. Dem Arbeitnehmer wird ferner eine Pflicht auferlegt, eine Kopie dieses Dokuments über die gesamte Beschäftigungsdauer aufzubewahren. Im Falle einer illegalen Beschäftigung von Ausländern droht eine Geldstrafe, deren Höhe von der Anzahl der eingestellten Ausländer abhängen wird. Desweiteren regelt der Entwurf zahlreiche Sanktionen, die sich auf die Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, stützen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch