Kinderbetreuung in Polen


Am 4. April 2011 trat das Gesetz vom 4. Februar 1011 über die Betreuung von Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren in Kraft. Das Gesetz stellt klar, dass Krippen keine Anstalten der Gesundheitsfürsorge sind und die Betreuung von Kinderclubs, Tagesbetreuern und Babysittern übernommen werden kann.
Die Regelung legt Grundsätze für die Entwicklung verschiedener Formen der Betreuung über Kleinkinder fest und soll dadurch die Funktionsweise der heutigen Einrichtungen verbessern.
Die Kitas sowie die neu eingeführten Kinderclubs werden nach den Vorschriften des Gesetzes  über das Erziehungssystem gegründet. Befugt, solche Einrichtungen zu gründen, sind Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen sowie Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit.

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