Ferienwohnrecht soll in Polen besser geschützt werden


Der polnische Ministerialrat hat die Vorgaben für den Entwurf des Gesetzes über Timesharing angenommen. Die neue Regelung soll die Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen in das polnische Recht implementieren. Die Eigentümer von Ferienhäusern werden demnach verpflichtet sein, ihre Kunden eindeutig über den Charakter des Angebots zu informieren, den Kunden wird darüber hinaus mehr Zeit für den Vertragsrücktritt eingeräumt.

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