Unternehmer in Polen gegen den Verfall der Sicherheitsleistung bei Ausschreibungen


Die Unternehmer in Polen sind gegen die Einbehaltung der Sicherheitsleistung bei Versteigerungen oder Ausschreibungen, welche zugunsten eines Mitbewerbers entschieden wurden. Die zugrundeliegenden Vorschriften sollten schnellst möglich geändert werden, da der Verfall der Sicherheitsleistung im Endergebnis eine nicht gerechtfertigte, zusätzliche Einnahmequelle für den Veranstalter darstellt, so im Namen der Unternehmer die polnische Arbeitgeberorganisation. Endet die Ausschreibung oder Versteigerung, sollte die Rückzahlung der Sicherheitsleistung in jedem Fall an die ausgeschiedenen Mitbewerber erfolgen, da nun kein Grund mehr besteht, die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch das Erfordernis einer Sicherheitsleistung abzusichern.  

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