Willenserklärung per SMS?


Ein neuer Änderungsentwurf des polnischen Zivilgesetzbuches sieht vor, dass eine Person, die nicht schreiben kann, eine Willenserklärung in einer Dokumenten-, elektronischen und SMS-Form abgeben kann. Die neuen Formen sollen einfacher als die bisherige Schriftform sein, da sie keine eigenhändige Unterschrift erfordern. Dadurch können auf die neuen Formen auch Personen zurückgreifen, die nicht schreiben und damit auch keine eigenhändige Unterschrift setzen können.
Der Entwurf sieht vor, dass der Inhalt eines Dokuments in beliebiger Form kundgetan werden kann, so etwa in der Form eines Geräusches oder Bildes, etwa mittels einer Schreibfeder, eines Computers oder Mobiltelefons, vorausgesetzt, dass die Form der Sicherung der Information ihren Erhalt und Wiedergabe ermöglichst. 

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