Änderungen im nationalen Gerichtsregister



Das polnische Justizministerium wird das Gesetz über das nationale Gerichtsregister ändern. Ab  dem 1. Juni 2017 sollen alle Anträge und Abschlüsse nur in elektronischer Form eingetragen werden.  Auch die Korrespondenz zwischen Unternehmen und Gerichten soll ausschließlich in elektronischer Form stattfinden. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Vereine, Stiftungen und andere gesellschaftliche Organisationen können diese elektronische Form freiwillig wählen. Es soll auch ein öffentliches Portal mit allen registrierten Subjekten entstehen, sodass jeder per Internet Zugang zu den Daten haben wird.       

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