Die polnische Regierung wird die Empfehlungen der EU Kommission über den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht umzusetzen



Laut der Empfehlung der EU Kommission sollte Polen unter anderem alle Urteile des Verfassungsgerichts respektieren und veröffentlichen und ein neues, rechtskonformes Gesetz über das Verfassungsgericht beschließen. Die polnische Regierung hatte drei Monate Zeit, um die Empfehlungen umzusetzen, was sie aber nicht getan hat. Die polnische Regierung ist der Meinung, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht gefährdet ist. Die EU Kommission soll die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht sorgfältig und gründlich genug geprüft haben, so die Regierung. Ihr Ansicht nach basieren nicht veröffentliche Urteile auf zweifelhaften Voraussetzungen und aus diesem Grund ist ihre Veröffentlichung unzulässig. Zudem hält sie das Gesetz über das Verfassungsgericht vom 22. Juli 2016 für rechtsmäßig.     

Wenn die EU Kommission die Meinung der polnischen Regierung nicht akzeptiert, ist es nach Art. 7 des EU-Vertrages möglich, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf Polen ergeben, einschließlich der Stimmrechte des polnischen Vertreters im EU-Rat.

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