Vorschriften über Garantie sollen geändert werden



Laut dem Zivilgesetzbuch beträgt die Garantie auf Produkte zwei Jahre. Wenn ein Produkt aufgrund eines Mangels innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht wurde, war es bislang so, dass die Garantiezeit nicht für weitere zwei Jahre ab Erhalt des Ersatzproduktes galt, sondern weiterhin für zwei Jahre ab Kaufdatum des ersten Produktes. Die effektive Garantiezeit für das zweite Produkt war demnach kürzer als zwei Jahre und Verbraucher waren darüber hinaus nicht geschützt.   


Es wurde eine Kommission im Sejm, der unteren Kammer des polnischen Parlaments, gebildet, welche einen Änderungsentwurf vorbereiten soll. Unter anderem soll die Garantie nach Erhalt eines Ersatzproduktes weiterhin zwei Jahre betragen.   

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