Das polnische Programm „500 PLN pro Kind“ oder Kindergeld aus dem Ausland



Wenn ein oder beide Elternteile im Ausland (EU, EWR, Schweiz) arbeiten oder wohnen und für ihr Kind Kindergeld bekommen wollen, stellt sich die Frage, ob sie von dem Programm „Programm 500 PLN pro Kind“ der polnischen Regierung profitieren dürfen, oder ob sie das Kindergeld im Ausland beziehen müssen.


In einem solchen Fall sollen Eltern das Kindergeld bei einem Regionalen Zentrum für Sozialpolitik (pl. Regionalny ośrodek polityki społecznej) beantragen. Laut EU-Vorschriften darf man nur in einem Land Kindergeld bekommen. Deswegen kümmern sich die regionalen Zentren für Sozialpolitik um die Koordination der Sozialversicherungen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch