Neue Steuer für den Einzelhandel erst ab 2018



Am 6. Juli 2016 wurde mit einem Gesetz über Einzelhandelsteuer eine Steuer für den Einzelhandel eingeführt. Das Gesetz ist am 1. September 2016 in Kraft getreten. Laut dem Gesetz sollen alle Personen, deren Einkommen aus dem Einzelhandel 17 Millionen PLN übersteigt, die neue Steuer bezahlen.


Die EU Kommission hat ein Verfahren gegen Polen eingeleitet, um die neue Steuer genau zu prüfen. Während des Verfahrens kann die Steuer nicht eingezogen werden.   


Laut einem neuen, abgewandelten Gesetzesentwurf, wird die Steuerreform  für  den Einzelhandel erst ab dem 1. Januar 2018 angewendet.

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