Diskriminierung von Hundebesitzern



Das Verwaltungsgericht in Warschau hat ein Zutrittsverbot für Hunde zu öffentlichen Parkanlagen aufgehoben. Laut der Entscheidung kann ein Schutz vor Gefahren und Beschwerlichkeiten nicht mit einem vollen Verbot des Zutritts von Tieren zu öffentlichen Orten verbunden sein. Bislang war das Verbot von Gemeinden in Parkordnungen reguliert. Laut der Entscheidung haben die Gemeinden mit solchen Ordnungen ihre Macht jedoch überschritten. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

AZ:  IV SA/Wa 509/16

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