Neue Formen des Rechtsgeschäftes



Die Novellierung des Zivilgesetzbuchs vom 8. September 2016 hat eine Dokumentenform eingeführt und die elektronische Form neu reguliert.    


Die neue Dokumentenform soll zur Verbesserung der Ausführung von Rechtsgeschäften führen. Laut dem Gesetzgeber entsteht eine Dokumentenform, wenn das Dokument die Willenserklärung einer Person enthält, die man identifizieren kann. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich.  Es muss nur ein Dokument existieren, was gemäß dem Gesetz ein Datenträger ist. Datenträger ermöglichen es, sich mit den auf dem Datenträger enthaltenen Daten bekanntzumachen (zum Beispiel Blatt Papier oder Computerdatei).
 
Wenn ein Vertag in einer schriftlichen Form, Dokumentenform, oder elektronischen Form abgeschlossen wird, ist eine Dokumentenform notwendig, um den Vertrag aufzusetzen, kündigen oder aufzulösen.  Das ist eine Kannvorschrift, was bedeutet, dass sowohl die Parteien selbst, als auch der Gesetzgeber in besonderen Fällen, diese Regeln modifizieren können.

Der Gesetzgeber erfordert die Dokumentenform unter anderem bei einem Darlehensvertrag, wenn die Darlehenssumme über 1.000 PLN liegt.
     
Laut der neuen Regelung über die elektronische Form, entspricht eine Willenserklärung in elektronischer Form der Willenserklärung in schriftlicher Form.
 
Die Folgen der Novellierung des Zivilgesetzbuches sind mit den Änderungen im Zivilverfahren verbunden.  So können die Vorschriften über Beweise von Dokumenten sowohl in schriftlichen Dokumenten, als auch in elektronischen Dokumenten angewendet werden. Der Gesetzgeber führt aus, dass ein privates Dokument, welches eine Person unterschrieben hat um ihre Willenserklärung abzugeben, entweder schriftlich oder elektronisch sein kann.  In diesem Zusammenhang wurden einige Änderungen bezüglich der Prüfung des Wahrheitsgehalts der Schrift eingeführt.  Bei elektronischen Dokumenten kann das Gericht den Aussteller des Dokumentes verpflichten, den Datenträger zur Verfügung stellen.

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